Studium in
Heidelberg und Tübingen
zugelassen
als
Rechtsanwältin seit 1979
Mit Wirkung zum 25.10.2016 hat Felicitas Haas-Weng gegenüber der Rechtsanwaltskammer Freiburg auf die Zulassung als Rechtsanwältin verzichtet (§14 Abs 2 Nr. 4 BRAO).
Von der Rechtsanwaltskammer wurde ihr die Erlaubnis erteilt, sich weiterhin Rechtsanwältin zu nennen (§17 Abs 2 BRAO).