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Rechtsanwältin
Felicitas Haas-Weng

Studium in Heidelberg und Tübingen
zugelassen als Rechtsanwältin seit 1979

Mit Wirkung zum 25.10.2016 hat Felicitas Haas-Weng gegenüber der Rechtsanwaltskammer Freiburg auf die Zulassung als Rechtsanwältin verzichtet (§14 Abs 2 Nr. 4 BRAO).
Von der Rechtsanwaltskammer wurde ihr die Erlaubnis erteilt, sich weiterhin Rechtsanwältin zu nennen (§17 Abs 2 BRAO).