Studium in
Hamburg und Tübingen
zugelassen als Rechtsanwalt seit 1976
Mit Wirkung zum 31.12.2018 hat Gerhard Haas gegenüber der Rechtsanwaltskammer Freiburg auf die Zulassung als Rechtsanwalt verzichtet (§14 Abs 2 Nr. 4 BRAO).
Von der Rechtsanwaltskammer wurde ihm die Erlaubnis erteilt, sich weiterhin Rechtsanwalt zu nennen (§17 Abs 2 BRAO).